Informationen des Kultusministeriums
Wichtig: Testpflicht
Die Kinder werden mit dem Pooltest getestet.
Die Informationen und Elternbriefe dazu haben Sie bereits erhalten.
Hier finden Sie Informationen zum Pooltest auch in anderen Sprachen!
Am Präsenzunterricht dürfen die Schülerinnen und Schüler nur dann teilnehmen, wenn der Pooltest negativ ist.
oder wenn sie
- einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus.
Weitere Infos zu Corona:
* Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern
Beachten Sie bitte besonders, dass Klarsichtmasken nicht mehr erlaubt sind, alle weiteren Regeln finden Sie im aktuellen Rahmenhygieneplan!
Eine Kurzfassung finden Sie hier
Die aktuelle Ausführung in der langen Form erhalten Sie auf der Homepage des Kultusministeriums:
*Aktueller Rahmenhygieneplan (RHP)
* Aktuelle Informationen zum Schulamtsbezirk Deggendorf finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamts DEG.
* Mehr Informationen für die Situation des Landkreises finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes DEG
Infos auch zur Corona-Impfung erhalten Sie hier:
Rahmenhygieneplan:
Weitere Informationen zu Corona in verschiedenen Sprachen
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus
Informationen / Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Impung mehrsprachig